Pflichtangabe
Als Heilpraktikerin tätig aufgrund der "Erlaubnis
zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung ( Heilpraktikergesetz ) vom 17.2.1939.
Die Erlaubnis vom 26.05.2006 wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin erteilt.
Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung
für Heilpraktiker des Fachverband Deutscher Heilpraktiker. Alle
Regelungen können in der Homepage des Fachverband Deutscher Heilpraktiker
e.V. (www.heilpraktiker.org) eingesehen werden.
Honorare sind nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit